
Die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) regelt die dienstliche Beurteilung von Beamten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. In allen deutschen Bundesländern gilt sie in gleicher Weise. Nach maximal fünf Jahren muss sich jeder Beamte in Deutschland erneut einer solchen Beurteilung unterziehen. Aber auch, wenn ein besonderer Anlaß vorliegt, [...]


