
Die kurzfristige Beschäftigung darf nach den Buchstaben des Gesetzes entweder zwei zusammen hängende Monate oder die Zahl von fünfzig Arbeitstagen in einem Kalenderjahr nicht überschreiten. Auch eine Verdienstgrenze von 400 Euro darf nicht überschritten werden, wenn man darauf keine Sozialabgaben zahlen möchte. Bei einer Überschreitung [...]
