Susanne Am 23 - Oktober - 2011
kurzfristige beschaeftigung

Die kurzfristige Beschäftigung darf nach den Buchstaben des Gesetzes entweder zwei zusammen hängende Monate oder die Zahl von fünfzig Arbeitstagen in einem Kalenderjahr nicht überschreiten. Auch eine Verdienstgrenze von 400 Euro darf nicht überschritten werden, wenn man darauf keine Sozialabgaben zahlen möchte. Bei einer Überschreitung dieser Grenze geht der Gesetzgeber von einer berufsmäßigen Tätigkeit aus und macht dieses Einkommen sozialversicherungspflichtig.

Im Allgemeinen geht man davon aus, dass die klassische kurzfristige Beschäftigung eine Vertretung für Krankheit oder Urlaub oder eine andere zeitlich befristete Aushilfstätigkeit ist. Dabei ist es gleichgültig, ob die Tätigkeit von vornherein durch einen Vertrag befristet wurde oder ob es sich um eine objektgebundene Tätigkeit handelt, die bei Erreichen eines gesteckten Zieles automatisch endet.

Die kurzfristige Beschäftigung ist vor allem für viele Langzeitarbeitslose oft die einzige Chance, wieder einen Weg zurück in eine Berufstätigkeit zu finden. Der Arbeitgeber geht keine langen Verpflichtungen ein und kann die kurzfristige Beschäftigung dazu nutzen, sich die Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Arbeitnehmers unter den echten Arbeitsbedingungen genau anschauen zu können. Deshalb wird die kurzfristige Beschäftigung in Einzelfällen sogar von der Agentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften als Praktikum gefördert.

Das für eine kurzfristige Beschäftigung erzielte Einkommen wird beim Bezug von sozialen Leistungen angerechnet. Allerdings gibt es hier sowohl die Möglichkeit, die damit verbundenen Aufwendungen wie zum Beispiel Fahrtkosten abziehen zu können. Auch bleibt ein Teil des erzielten Einkommens anrechnungsfrei. Auch bei der Steuererklärung am Jahresende muss dieses Einkommen mit angegeben werden. Bleibt das Entgelt für eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei, dann wirkt es sich auch nicht auf die erreichten so genannten Entgeltpunkte für die spätere Altersrente aus. Man sollte schon deshalb seinen Lebensunterhalt möglichst nicht davon bestreiten, dass man eine kurzfristige Beschäftigung nach der anderen annimmt oder alternativ daraus eine private Altersvorsorge finanzieren, die sogar mit staatlichen Zuschüssen unterstützt werden kann.

© Eric Hood

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